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Flugplatzordnung
Um das öffentliche Umfeld nicht allzu stark zu belasten wird das ausüben unseres Hobbys folgendermassen reglementiert.
2. Fahrzeuge dürfen nur im Grüebli parkiert werden.
3. Aussenstehende Modellflieger dürfen das Fluggelände nur mit Bewilligung eines Vorstandsmitgliedes benützen. Es kann eine Benützungsgebühr verlangt werden.
4. Die Zuschauer befinden sich hinter der Abschrankung, ebenfalls die Piloten, welche nicht mit Ihren Modellen beschäftigt sind.
5. Beschränkung für Modelle mit Verbrennungsmotor
Flugzeiten
Montag bis Samstag 08.00 – 12.00 Uhr Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 20.00 Uhr (Winterzeit) 14.00 – 18.00 Uhr
13.00 – 20.00 Uhr (Sommerzeit)
Es darf nur im Plan eingezeichneten Flugraum geflogen werden. Ausnahmen können für Veranstaltungen bewilligt werden.

An folgenden Feiertagen ist jeglicher Flugbetrieb mit Verbrennungsmotormodellen verboten: Palmsonntag, Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Bettag und Weihnachten.
7. Nur wer sich vergewissert hat, dass seine Frequenz unbenutzt ist, darf seinen Sender einschalten. Wer diese Vorschrift missachtet, trägt die volle Verantwortung für den angerichteten Schaden.
8. Als Modellpark wird ein Streifen, entlang der Zuschauerabschrankung zwischen Piste und Feldweg bezeichnet.
9. Modellmotoren dürfen nur im Modellpark gestartet werden.
11. Start und Landung werden vom Piloten angemeldet.
12. Bei Anwesenheit einer grösseren Anzahl Flächenflugzeug- und Helikopterpiloten ist es zwingend notwendig, dass diese Sicherheitsgründen die Flugbewegungen untereinander koordinieren. Die Piloten stehen nach Möglichkeit in einer Gruppe.
13. Landungen ausserhalb des Flugplatzes sind zu vermeiden. Unbedingt zu verhindern sind Landschäden.
14. Für Schäden an Anlagen und Einrichtungen haften die Verursacher.